Wir regeln das für Sie!
 
Abrechnungen sind oftmals so individuell wie Zahnbehandlungen an sich, sodass sich Ihre Fragen gezielt eher in einem persönlichen Gespräch oder zumindest telefonisch beantworten lassen. Einige grundsätzliche Aspekte haben wir im Folgenden jedoch vorab schon einmal für Sie zusammengestellt.

 

Für gesetzlich versicherte Patienten:
 
Sofern die Genehmigung Ihrer Krankenkasse für eine kieferorthopädische Behandlung vorliegt, kann der Großteil der Behandlungskosten direkt abgerechnet werden. Als Patient bzw. Zahlungspflichtiger müssen Sie dann zunächst lediglich einen Eigenanteil von 20% (bei jedem weiteren Kind 10 %) verauslagen. Bei guter Mitarbeit und nach einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung wird Ihnen dieser Eigenanteil vollständig zurückerstattet. Alle Quartalsabrechnungen sind daher im Original gut aufzubewahren, damit sie später zusammen mit der von uns zu erstellenden Abschlussbescheinigung bei der Krankenkasse vorgelegt werden können.
 
Für privat versicherte Patienten:
 
Die Erstattung der Behandlungskosten ist abhängig vom jeweils vereinbarten Versicherungsvertrag. Damit keine Missverständnisse entstehen, sollte sich jeder Patient bzw. Zahlungspflichtige vor dem Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung darüber informieren, wie hoch möglicherweise sein vereinbarter Selbstbehalt ist. Damit alle Abläufe reibungslos funktionieren, empfiehlt das Team von MUNDWERK Die Kieferorthopäden vor dem Beginn der Therapiemaßnahmen einen Heil- und Kostenplan sowohl durch die Versicherung als auch ggf. durch die Beihilfestelle genehmigen zu lassen.
 
Ein allgemeiner Hinweis:
 
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, die weder durch die gesetzliche Krankenkasse noch durch eine private Versicherung übernommen werden, oder auch für Zusatzleistungen können in der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. In Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen wird ein Teil der Ausgaben vom Finanzamt anerkannt und reduziert dadurch die Steuerlast. Darüber sollten Sie ggf. mit Ihrem Steuerberater sprechen.
 
Medical Care Capital - unsere Abrechnungsfirma:
 
MUNDWERK Die Kieferorthopäden hat die Abrechnung einem erfahrenen Dienstleister für Patienten und Zahnärzte übertragen. Die MCC Medical CareCapitel AG kümmert sich um die korrekte Abrechnung unserer Leistungen. Durch diese Zusammenarbeit ist es uns u.a. möglich, Ratenzahlungen sowie professionelle Finanzierungen für kieferorthopädische Behandlungen anzubieten. Bitte fragen Sie uns auch nach individuellen Zahlungsvarianten.
 
Unser Verwaltungsbereich steht Ihnen für weitere Fragen unter der
Rufnummer 030 801995-30 gern direkt zur Verfügung.